Vierthaler & Partner Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB - Berlin Spandau - Berlin

Adresse: Brunsbütteler Damm 142, 13581 Berlin, Deutschland.
Telefon: 303055050.
Webseite: vierthaler-steuerberater.de
Spezialitäten: Steuerberater.
Andere interessante Daten: WC.
Bewertungen: Dieses Unternehmen hat 12 Bewertungen auf Google My Business.
Durchschnittliche Meinung: 3.3/5.

📌 Ort von Vierthaler & Partner Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB - Berlin Spandau

Vierthaler & Partner Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB - Berlin Spandau Brunsbütteler Damm 142, 13581 Berlin, Deutschland

⏰ Öffnungszeiten von Vierthaler & Partner Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB - Berlin Spandau

  • Montag: 08:00–15:00
  • Dienstag: 08:00–15:00
  • Mittwoch: 08:00–15:00
  • Donnerstag: 08:00–15:00
  • Freitag: 08:00–14:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

Vierthaler & Partner Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB - Berlin Spandau ist eine qualifizierte Kanzlei für Steuerberatung in Berlin Spandau. Sie befindet sich in der Adresse Brunsbütteler Damm 142, 13581 Berlin, Deutschland. Die Kanzlei ist telefonisch unter 303055050 erreichbar und bietet ihre Dienstleistungen auf ihrer Webseite vierthaler-steuerberater.de an.

Die Spezialitäten der Kanzlei liegen im Bereich der Steuerberatung. Darüber hinaus sind weitere interessante Informationen, wie z.B. der WC-Bereich, verfügbar.

Die Bewertungen auf Google My Business zeigen, dass das Unternehmen von 12 Kunden bewertet wurde, wobei der Durchschnitt der Meinung 3.3/5 beträgt. Diese Bewertungen geben einen Einblick in die Zufriedenheit der Kunden und zeigen, dass die Kanzlei einen guten Ruf hat.

Die Kanzlei bietet eine breite Palette von Steuerberatungsdienstleistungen an, die darauf abzielen, die Steuerlast ihrer Kunden zu minimieren und ihnen finanzielle Sicherheit zu bieten.

Die Kanzlei befindet sich zentral in Berlin Spandau. Die Verkehrsanbindung ist gut, sodass sie einfach zu erreichen ist. Der Brunsbütteler Damm ist eine wichtige Verkehrsader in Berlin und bietet eine gute Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz.

Die Kanzlei ist empfehlenswert für Personen, die nach einem erfahrenen und zuverlässigen Steuerberater in Berlin Spandau suchen. Die Fachkenntnisse und der Service der Kanzlei sind überzeugend und bieten einen soliden Grund, sich für eine Beratung in Vierthaler & Partner Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB zu entscheiden.

Eine Kontaktaufnahme über die Webseite oder telefonisch ist möglich und wird von der Kanzlei gerne entgegen genommen. Sollten Sie nach einer Steuerberatung in Berlin Spandau suchen, ist Vierthaler & Partner Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB eine stark empfehlenswerte Option.

👍 Bewertungen von Vierthaler & Partner Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB - Berlin Spandau

Vierthaler & Partner Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB - Berlin Spandau - Berlin
Jan S.
1/5

Wir haben eine (im Nachgang viel zu lange) Zeit lang unsere GbR von Vierthaler & Partner über die dazugehörende Firma Steuerspezialisten GmbH ITC Steuerberatungsgesellschaft steuerlich betreuen lassen. Und was soll man sagen? Hiermit schreibe ich mein erstes Warnposting auf Google jemals ... Noch nie haben wir einen so unprofessionellen und "seinen Laden nicht im Griff habenden" Dienstleister erleben dürfen. Gerade beim Thema Steuern ist es wichtig einen seriösen und zuverlässigen Partner an seiner Seite zu haben: mit diesem Unternehmen holen Sie sich lediglich Stress, Zusatzarbeit und Opportunitätskosten ins Haus. Ich wünsche niemandem die Erfahrungen, die wir machen mussten. Daher großen Bogen machen!

Vierthaler & Partner Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB - Berlin Spandau - Berlin
Han-Wen J. Y.
1/5

In 2022, I approached them to request a Gewinnermittlung. After weeks of delays, they sent me an Einkommensbescheinigung instead. I asked for corrections, but they refused. I checked with the Steuerberaterkammer Berlin regarding the three tax advisors who were in contact with me at that time, and none of them were registered.

In their invoice, they also included fees that were never disclosed beforehand. Since they refused to make corrections, I didn’t pay and instead went to a competent tax advisor to obtain the correct document I needed.

Now, in 2024, they have sent my case to a debt collection agency (Inkasso) through CreditreformC without providing me with any prior notification. My lawyer is currently handling this case. I cannot recommend working with a company that demonstrates such behavior!

Zunächst ist darauf einzugehen, ob das Steuerunternehmen den vertraglich geschuldeten Leistungsinhalt korrekt erfüllt hat. Nach § 631 BGB (Werkvertrag) schuldet der Auftragnehmer bei einem Werkvertrag die Herstellung des vereinbarten Werks in der vereinbarten Beschaffenheit. Eine Gewinnermittlung, die fehlerhaft ist und stattdessen eine falsche Einkommensbescheinigung enthält, stellt einen Mangel im Sinne von § 633 Abs. 2 BGB dar, da das Werk nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist und für den vorgesehenen Zweck nicht geeignet ist.

Sie haben offenbar das Unternehmen aufgefordert, die fehlerhafte Leistung zu korrigieren, was einem Nacherfüllungsverlangen nach § 635 BGB entspricht. Die Weigerung des Unternehmens, Korrekturen vorzunehmen, stellt eine Pflichtverletzung dar und berechtigt Sie grundsätzlich, gemäß § 636 BGB vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz gemäß §§ 280, 281 BGB zu verlangen. Dies gilt insbesondere, da Sie zur Beauftragung eines neuen Steuerberaters gezwungen waren, um eine korrekte Gewinnermittlung zu erhalten. Die hierdurch entstandenen Mehrkosten könnten als Schadensersatz eingefordert werden.

Hinsichtlich der Erstberatungsgebühr gilt Folgendes: Eine Vergütungspflicht für eine Beratungsleistung besteht nur dann, wenn die Gebühr vorher transparent vereinbart wurde (§ 305c Abs. 1 BGB). Wenn Ihnen die Gebühr für die Erstberatung weder ausdrücklich mitgeteilt wurde noch auf andere Weise erkennbar war, dürfte sie als überraschende Klausel unwirksam sein. Die Geltendmachung dieser Gebühr wäre somit unzulässig.

Die Weiterleitung der Forderung an ein Inkassobüro, ohne Sie zuvor über den Stand der Bearbeitung oder ausstehende Zahlungen zu informieren, kann gegen § 254 Abs. 2 BGB verstoßen, wonach der Gläubiger eine Mitwirkungspflicht bei der Schadensminderung hat. Zudem könnte dies als unzulässige Inkassopraxis zu bewerten sein, insbesondere wenn die ursprüngliche Forderung rechtlich zweifelhaft ist.

Vierthaler & Partner Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB - Berlin Spandau - Berlin
Georg N.
5/5

Bisher kann ich nur positives über Herr Vierthaler berichten und für die bisherige Zusammenarbeit danken!

Vierthaler & Partner Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB - Berlin Spandau - Berlin
Ramon X.
5/5

Ich kann Herrn Vierthaler wärmstens weiterempfehlen. Seine Mitarbeiter und er sind sehr zuverlässig und akribisch in ihrer Arbeitsweise. Ich bekomme immer einen Rückruf aus dem Büro wenn ich Fragen habe und niemanden persönlich erreichen konnte. Ich kenne aufgrund meiner Arbeit viele Steuerberater, aber Herr Vierthaler ist mit Abstand der Steuerberater mit dem größten Fachwissen. den ich kenne. Ich habe ihn schon einige male weiterempfohlen und jeder einzelne hat sich noch einmal persönlich für die gute Empfehlung bei mir bedankt.

Vierthaler & Partner Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB - Berlin Spandau - Berlin
Timo C.
5/5

Herr Viethaler und sein Team arbeiten sehr zuverlässig und professionell. Insbesondere Ihre proaktive Kommunikation gefällt uns besonders. Wir sind seid nunmehr 5 Jahren bei Herrn Vierthaler und fühlen uns dort bestens betreut. Auf jeden Fall zu empfehlen!

Vierthaler & Partner Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB - Berlin Spandau - Berlin
LiLi
1/5

Leider ist dieser Steuerberater alles andere Als ein Fuchs der eure Steuern spart. Im Gegenteil, ich war genauso "blöd" wie vorher, als ich sein Büro verlies, er ist gekonnt meinen Fragen ausgewichen, auf die er scheinbar keine Antwort wusste und hat das auch noch in Rechnung gestellt, weil ich mich nach der Erstberatung GEGEN eine Beratung bei Herrn Vierthaler entschieden habe.

Vierthaler & Partner Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB - Berlin Spandau - Berlin
R S.
1/5

Leider ist dieser Steuerberater is nicht gut wen man will wass fragen muss aufpassen er schickt nachher Rechnungen und nach 3 tage Mahnung pro Minuten 3 € Katastrophe. Kamman nicht wirklich empfehlen !!!!!!!!!!!!

Vierthaler & Partner Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB - Berlin Spandau - Berlin
Yvonne R.
5/5

Sehr nettes Team. Freundliche und kompetente Beratung. Dort fühle ich mich immer gut aufgehoben. Gerne weiter zu empfehlen. Danke!!!!

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