Martin Hilbig
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In einem Fall, dem ich beiwohnte, wurde in unprofessioneller, für anwaltliche Schreiben untypischen Sprache geantwortet. Das mache ich beispielsweise an rhetorischen Ein-Wort-Fragen fest, die nicht zum gängigen Umgangston gehören. Wenn der Inhaber gestattet, veröffentliche ich Beispiele, aber natürlich nur mit ausdrücklicher Zustimmung und unter Wahrung aller Persönlichkeitsrechte. Zudem verstieß das Unternehmen durch die Angabe einer Telefonnummer in einer geschäftlichen Mail, die vom Zeitpunkt der Mail bis an den heutigen Tag nicht erreichbar ist, gegen die Impressumspflicht. Durch die eigenhändige Prüfung der Anschlussnummer wurde ich auf diesen Fall aufmerksam. In einem sensiblen Bereich wie dem Inkasso-Wesen, in dem ein großes Ungleichgewicht zwischen Unternehmen und Klienten herrscht und in dem sich zahlreiche unseriöse Anbieter tummeln, ist dies meiner persönlichen Auffassung nach indiskutabel.
Transparenz:
In einer vorangegangenen Version dieser Rezension hieß es, dass sich die Geschäftsbedingungen, wie Rechtsform und Kontonummer, während eines Falles geändert hätten. Nun ging es um die Auseinandersetzung zwischen einer Firma und einer Klientin wegen der gleichen Streitfrage. Da die Klientin aber einer vorangegangenen Forderung nachgekommen war, könnte man dies als zwei Fälle betrachten. Ein Hinweis auf die Änderungen zwischen den beiden Fällen hätte hier die Zahlung erheblich beschleunigt, auch wenn die Firma dazu nicht verpflichtet gewesen wäre.