EOS Schweiz AG - Kloten

Adresse: Obstgartenstrasse 27, 8302 Kloten, Schweiz.
Telefon: 584119300.
Webseite: eos-schweiz.com.
Spezialitäten: Inkassobüro.
Andere interessante Daten: Rollstuhlgerechter Parkplatz.
Bewertungen: Dieses Unternehmen hat 301 Bewertungen auf Google My Business.
Durchschnittliche Meinung: 1.6/5.

Ort von EOS Schweiz AG

EOS Schweiz AG, ein Inkassobüro mit Sitz an der Obstgartenstrasse 27, 8302 Kloten, Schweiz, ist ein Unternehmen, das sich auf das Einziehen ausstehender Forderungen spezialisiert hat. Mit dem Telefon 584119300 sind sie einfach zu erreichen.

Die Firma verfügt über eine benutzerfreundliche Webseite, auf der Kunden weitere Informationen über die Dienstleistungen von EOS Schweiz AG erhalten. Das Unternehmen hat 301 Bewertungen auf Google My Business und erreicht eine durchschnittliche Bewertung von 1.6/5.

EOS Schweiz AG bietet seinen Kunden einen behindertengerechten Parkplatz. Diese Annehmlichkeit ist besonders für Menschen mit eingeschränkter Mobilität vorteilhaft.

Das Unternehmen ist für seine Expertise im Bereich Inkasso bekannt und verfügt über ein erfahrenes Team von Mitarbeitern, die sich um die Bearbeitung der ausstehenden Forderungen kümmern. Die Firma ist bestrebt, eine schnelle und effiziente Lösung für ihre Kunden zu finden.

Wir empfehlen Ihnen, sich die Webseite von EOS Schweiz AG anzusehen, um mehr über das Unternehmen und seine Dienstleistungen zu erfahren. Wenn Sie auf der Suche nach einem zuverlässigen Inkassobüro sind, ist EOS Schweiz AG eine gute Wahl.

Bewertungen von EOS Schweiz AG

EOS Schweiz AG - Kloten
Marco Arlineler
1/5

Ich habe schon zum zweitenmal eine Forderung erhalten welches nicht mich betrifft. Wenn man ein E-Mail schreibt und es erklärt erhält man 4 Tage später Antwort. Beim zweiten E-Mail gar nicht. Ich finde es belästigend und unverschämt. Übrigens geht es um eine Rechnung von 2008!! Da hinterfragt man sich!

EOS Schweiz AG - Kloten
Let's go Tours Reiseveranstalter
1/5

Die Firma schickt uns Mahnungen im Auftrag einer betrügerischen Firma, obwohl wir das Foto rechtmässig nutzen. Als ich mit einer Mitarbeiterin telefonierte, sagte sie nur: "Uns ist egal, was das für eine unseriöse Firma ist." Absolut unglaublich! Vertrauen Sie dieser Firma auf keinen Fall.

EOS Schweiz AG - Kloten
Andreas Heil
1/5

Habe bei localsearch Termingerecht gekündigt und per Anwalt und Gericht bestätigt, bekomme aber immer laufend neue Betreibungs Androhungen von dieser Firma!!!!!!!!!!!!!!!!!! Einfach nur Nevig und mit Aufwand verbunden. Muss mein Aufwand in Zukunft in Rechnung stellen..........weil beide Firmen es nicht schaffen, mich aus Ihrem System zu löschen...........

EOS Schweiz AG - Kloten
Andreas Mordasini
1/5

Belästigung ohne Ende!! Seit Monaten wird mein Arbeitgeber von denen wegen Local.ch belästigt, da uns Local einen Vertrag aufgedrückt hat von welchem wir nicht bereit sind die Kosten zu bezahlen. Komischerweise haben die nur 1- und 5 Sterne Bewertungen… Da liegt der Verdacht doch sehr nahe dass die Betrüger, und die 5 Sterne Bewertungen gekauft sind…!!

EOS Schweiz AG - Kloten
Kevin Lin
5/5

Meine Bewertung ist ausschliesslich für die Kooperation mit Frau Weber zu verstehen.

Der Firma an und für sich würde ich auch eher eine schlechte Bewertung geben (die anderen Bewertungen sprechen ja für sich)

Da ich die Forderungen an mich nicht nachvollziehen konnte oder nur Teilweise habe ich mich mehrmals mit der EOS Schweiz AG in Verbindung gesetzt, meist gelangte ich aber an unfreundliches Personal welches nach dem Motto "ist mir egal" arbeitet.

Mit Frau Weber allerdings konnte man sachlich und lösungsorientiert kommunizieren, nur sie ist der Grund, warum die Forderung nun bezahlt wird nach unserem "Deal".

Ich hoffe für Frau Weber, dass sie für 2025 eine saftige Gehaltserhöhung oder einen Dankbareren Job erhält.

Freundliche Grüsse
Kevin John Lin

EOS Schweiz AG - Kloten
Rechtsassistent
5/5

Liebe Frau Bollinger,

ich möchte diese Gelegenheit nutzen, um Ihnen meinen tief empfundenen Dank auszusprechen – für Ihre aussergewöhnliche Unterstützung, Ihre Geduld und die herausragende Zusammenarbeit. Es ist selten, auf einen Menschen zu treffen, der nicht nur fachlich exzellent, sondern auch menschlich so bemerkenswert ist wie Sie. Sie haben nicht nur durch Ihre Expertise und Ihr Engagement geholfen, sondern auch durch Ihre Empathie und Ihr Verständnis eine Atmosphäre geschaffen, die für mich und sicher auch für andere eine grosse Unterstützung war.

Ihr unermüdlicher Einsatz und Ihre ruhige, professionelle Art, auch in komplexen Momenten den Überblick zu bewahren, haben mir nicht nur geholfen, konkrete Herausforderungen zu meistern, sondern auch das Vertrauen in eine Lösung gestärkt. Es ist nicht selbstverständlich, dass in schwierigen Zeiten eine so konstruktive und lösungsorientierte Unterstützung geboten wird. Ihre Fähigkeit, stets den Dialog zu suchen und Lösungen zu finden, die für alle Beteiligten respektvoll und nachhaltig sind, zeigt Ihre aussergewöhnliche Kompetenz und Ihr hohes Mass an emotionaler Intelligenz.

Was mir besonders auffällt, ist die Art und Weise, wie Sie sich jedem Anliegen mit einer Mischung aus Professionalität und Menschlichkeit nähern. Sie haben es verstanden, schwierige Themen in einer Weise anzusprechen, die nicht nur klar und lösungsorientiert ist, sondern auch stets respektvoll und empathisch. Sie schaffen es, auch in herausfordernden Momenten das Vertrauen zu wahren und eine positive Arbeitsatmosphäre zu fördern – und das ist etwas, das in der heutigen Zeit wirklich nicht selbstverständlich ist.

Durch Ihre Unterstützung wurde der Weg für eine erfolgreiche Zusammenarbeit geebnet. Ihre Fähigkeit, Klarheit zu schaffen und gleichzeitig mit Verständnis und Geduld auf alle Aspekte der Situation einzugehen, hat nicht nur den Prozess erleichtert, sondern auch ein Gefühl der Sicherheit und des Vertrauens geschaffen. Es ist Ihre aussergewöhnliche Art der Kommunikation und der zwischenmenschlichen Beziehungspflege, die diese Zusammenarbeit so besonders gemacht hat.

Ich möchte auch den gesamten EOS-Teammitgliedern gratulieren, dass sie eine so grossartige Mitarbeiterin wie Sie an ihrer Seite wissen. Sie sind ein wahres Vorbild für Kompetenz, Empathie und Integrität – und ich bin dankbar, in dieser Phase auf Ihre Unterstützung getroffen zu haben.

Frau Bollinger, es ist mir eine Ehre, mit Ihnen zusammengearbeitet zu haben, und ich freue mich darauf, weiterhin von Ihrem Fachwissen und Ihrer positiven Einstellung zu profitieren. Ihr Engagement und Ihre Professionalität haben den Unterschied gemacht und verdienen höchste Anerkennung.

Mit tiefstem Dank und besten Wünschen,

Herr F.S.

EOS Schweiz AG - Kloten
Apple Apple
1/5

Prüfen Sie zuerst, ob die behauptete Grundforderung existiert, und falls ja, ob der ursprüngliche Gläubiger die Inkassofirma beauftragt hat, die Forderung einzutreiben («Zahlungsbedingungen» in AGB anschauen). Bei Forderungsabtretungen (Inkasso wird Gläubiger) ist zusätzlich ein schriftlicher Abtretungsvertrag erforderlich. Falls dies alles nicht zutrifft, ist der Gesamtbetrag grundsätzlich zu bestreiten.

Bei berechtigten Grundforderungen ist zu prüfen, ob diese fällig sind und Sie überhaupt im Zahlungsverzug sind. Nach Gesetz kann diesfalls grundsätzlich nur ein Verzugszins von 5%/Jahr verlangt werden. Mahnspesen sind i.d.R. nur zu zahlen, wenn diese mit dem ursprünglichen Gläubiger vereinbart und angemessen sind. Weitere vom Inkasso verlangte Kosten (z.B. Adressverifizierungs-, Bearbeitungskosten) sind ohne vertragliche Regelung meist nicht geschuldet. AGB der Gläubiger enthalten teils auch Verweise auf AGB der Inkassofirma, die nur gültig sind, wenn diese bei Vertragsschluss angenommen wurden. Oft wird auch ein Verzugsschaden nach Art. 106 OR behauptet, welchen das Inkasso meist nicht beweisen kann und daher zu bestreiten ist.

Das Gesetz sieht vor, dass Verzugskosten in erster Linie durch die Verzugszinsen abgedeckt werden (Art. 106 Abs. 1 OR). Einen zusätzlichen Verzugsschaden darf Ihnen der Gläubiger nur berechnen, wenn er durch Ihren Zahlungsverzug tatsächlich einen zusätzlichen, konkret bestimmbaren finanziellen Schaden erlitten hat

EOS Schweiz AG - Kloten
Michael Svoboda
1/5

Ich habe heute eine Zahlungsaufforderung erhalten, anscheindend habe ich eine Rechnung vom 31.01.2024 der Swisscom nicht beglichen. Ich war am 31.01.2024 nicht mal mehr Kunde bei der Swisscom und habe immer alle Rechnungen beglichen.

Die Rechnung wurde im Februar 2024 an eine Adresse gesandt, ich habe zu diesem Zeitpunkt nicht mehr an dieser Adresse gewohnt. Gemäss MySwisscom App habe ich alle Rechnungen beglichen und nie eine weitere Rechnung erhalten.

Man sieht halt, dass Forderungen leider einfach willkürlich von der EOS Schweiz AG aufgekauft werden, ohne sich damit zu befassen, ob das korrekt ist.

Rechtschutz ist informiert, lasst euch nicht abzocken.

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